Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten einer Schlaflaboruntersuchung sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen übernommen.
Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten einer Schlaflaboruntersuchung sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen übernommen.
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