Ob eine Überweisung oder eine fachärztliche Veranlassung erforderlich ist, hängt vom individuellen Untersuchungsweg und den jeweiligen Abrechnungsbedingungen ab. Häufig erfolgt die Vorstellung im Schlaflabor nach einer vorausgehenden Untersuchung durch eine Hausarztpraxis oder eine fachärztliche Praxis, beispielsweise aus den Bereichen HNO-Heilkunde oder Pneumologie. Bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atmungsstörung wird oftmals zunächst eine ambulante Polygraphie durchgeführt.

Welche Voraussetzungen für einen Termin im S•MED Schlaflabor gelten, erfahren Sie bei unserer Terminvereinbarung.